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EO-Entschädigung bei Quarantäne

Alle Arbeitgeber können für Mitarbeitende, welche nach dem 17. September 2020 unverschuldet in Quarantäne oder aus anderen Gründen zu Hause bleiben mussten (Betreuung der Kinder, Risikogruppe) und nicht positiv auf das Coronavirus getestet wurden, bei ihrer Ausgleichskasse (SVA Zürich) eine EO-Entschädigung beantragen. Die Entschädigung kann bis am 30. Juni 2021 direkt bei der SVA Zürich beantragt werden.

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